Allgemeine Geschäftsbedigungen
Geltungsbereich
Alle Dienstleistungen der Mobilen Praxis "Pferd & Zahn" Dr. med. vet. Wyss, nachfolgend als „Mobile Praxis“ bezeichnet, erfolgen auf Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Auftragsverhältnis
Als Auftraggeber gegenüber der „Mobilen Praxis“ gilt der Pferdebesitzer, dem auch die Kosten der Behandlung in Rechnung gestellt werden. Handelt der Pferdebesitzer durch einen Stellvertreter, darf die „Mobile Praxis“ davon ausgehen, dass hierzu die Einwilligung des Pferdebesitzers vorliegt und der Pferdebesitzer vom Stellvertreter vor wie nach der Behandlung des Pferdes über den Auftrag ausreichend informiert wird.
Ausgenommen hiervon sind Notfallbehandlungen, die vom Stellvertreter des Pferdebesitzers auch ohne dessen Information in Auftrag gegeben werden können und von der „Mobilen Praxis“ nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt werden. Auch diese Kosten gehen zu Lasten des Pferdebesitzers.
Der Pferdebesitzer oder sein Stellvertreter ist verpflichtet, zumindest während eines Teils der Behandlung im Stall anwesend zu sein.
Vereinbarung eines Behandlungstermins
Die Vereinbarung eines Behandlungstermins erfolgt in der Regel telefonisch während den Geschäftszeiten (Montag – Samstag von 08:00 – 12:00 Uhr sowie von 14:00 – 18:00 Uhr) oder über das Kontaktformular auf der Homepage www.pferdundzahn.ch. Behandlungsanfragen per SMS werden so bald wie möglich beantwortet.
Terminabsage
Die entschädigungslose Absage eines vereinbarten Behandlungstermins hat spätestens 24h vorher per Telefon oder E-Mail zu erfolgen und gilt nur dann, wenn sie von der „Mobilen Praxis“ per SMS oder E-Mail bestätigt wird.
Andernfalls stellt die „Mobile Praxis“ folgende Entschädigung in Rechnung: CHF 270.00 pro zur Behandlung vorgesehenes Pferd zuzüglich entstandener Anreisekosten von CHF 0.95/km für den Weg von Inwil/LU zum Behandlungsort und zurück.
Honorar
Das Honorar wird in Schweizer Franken berechnet und folgt den unter www.pferdundzahn.ch einsehbaren Ansätzen. Ergänzend werden Anfragen über Honorar-Ansätze auch telefonisch oder per E-Mail beantwortet.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen der „Mobilen Praxis“ sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug erfolgt die erste Mahnung kostenfrei. Für die zweite Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 30.00 erhoben. Wird die Rechnung nach der zweiten Mahnung nicht innert 10 Tagen beglichen, wird ohne Weiterungen ein Betreibungsverfahren eingeleitet.
Haftung
Die „Mobile Praxis“ verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung der Zahnbehandlung. Entsteht dem Auftraggeber im Zusammenhang mit einer Pferde-Zahnbehandlung der „Mobilen Praxis“ ein Schaden, haftet diese ausschliesslich bei grobfahrlässiger Mandats-ausführung.
Datenschutz
Die der „Mobilen Praxis“ zur Verfügung gestellten Daten werden mit gebotener Sorgfalt und entsprechend den Regeln des Schweizerischen Datenschutzes bearbeitet. Die Daten unserer Kunden werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Kunden haben das Recht, ihre persönlichen Daten bei der „Mobilen Praxis“ einzusehen und gegebenenfalls deren Berichtigung oder Löschung zu beantragen.
Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hochdorf LU ausschliesslicher Gerichtsstand, soweit dem nicht anderslautende zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Anwendbar ist Schweizer Recht.
